Autor
ACID21
Datum
Juni 17, 2020

MwSt.-Senkung 2020 - Die wichtigsten Anpassungen für Ihr E-Commerce Business

MwSt.-Senkung 2020 - Die wichtigsten Anpassungen für Ihr E-Commerce Business
Autor
ACID21
Datum
Juni 17, 2020

Spotlight MwSt.-Senkung - Worauf Sie jetzt achten müssen.


Ab dem 01. Juli 2020 kommt sie nun, die Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Als Impuls zur Konjunkturförderung gedacht, der die Kauflust der Verbraucher entfachen soll, bedeutet die Umstellung für viele Unternehmen großen organisatorischen Aufwand.


Zugleich hat die Bundesregierung unmissverständlich erklärt, dass die Senkung der Mehrwertsteuer – regulär von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent für den ermäßigten Steuersatz – lediglich eine temporäre Maßnahme darstellt und mit Ablauf des Kalenderjahres 2020 wieder zurückgenommen werden wird.


Der Roll-Back ist also bereits vorprogrammiert: doch was bedeutet dies für Unternehmen im E-Commerce?

Strategisch können Sie zwischen zwei Grundvarianten wählen:

1. Sie lassen die Bruttopreise unverändert und behalten die höhere Marge ein.

oder

2. Sie behalten die Nettopreise bei und reichen den Steuervorteil an Ihre Kunden weiter.

Marketing-Tipp & Mathe-Exkurs

Warum überraschen Sie Ihre Kunden nicht mit einer cleveren Botschaft?

Mit einer 3%-Rabattaktion verdoppeln Sie den Mehrwertsteuer-Spareffekt und steigern die positive Kaufbestätigung. Und ja genau, 3% vom Brutto sind nicht 3% vom Netto, die tatsächliche Ersparnis beträgt kaufmännisch nur 2,52%. Aber bevor Sie das Ihren Kunden erklären, sind 0,48% echter Nachlass aus unserer Sicht die bessere Wahl.

Anpassungen im Online-Shop und Warenwirtschaftssystem

Auf Sie als Betreiber eines Online-Shops resultiert daraus einige Arbeit, da diverse Anpassungen am Shop und an den Schnittstellen zur Warenwirtschaft vorgenommen werden müssen. Als zertifizierte Shopware-Agentur sind wir uns der Fallstricke bei der Umstellung bewusst und haben alle möglichen Szenarien durchgespielt. Je nach gewählter Grundvariante (siehe oben) müssen die Steuersätze bei Shopware an mehreren Stellen angepasst werden.

Die wichtigsten Fälle haben wir für Sie zusammengestellt:

MwSt.-Senkung 2020 - Die wichtigsten Anpassungen für Ihr E-Commerce Business

Abhängig davon, welche Kombination auf Ihr Geschäft zutrifft, erfordern die Fall-Typen A-E unterschiedliche Adjustierungen in Shopware:

MwSt.-Senkung 2020 - Die wichtigsten Anpassungen für Ihr E-Commerce Business

Preis- und Steuersatzänderung in Shopware

Es wird deutlich, dass in jedem Falle eine Steuersatzänderung in Shopware vorgenommen werden muss. Mithilfe von zeitgesteuerten Lösungen (vorbereitete und getestete SQL-Statements, die per cron job ausgeführt werden) kann ACID21 Ihnen dabei helfen, die Preis- und Steuersatzänderungen automatisiert am Stichtag umzusetzen, sodass Sie sich um dieses Thema nicht mehr zu sorgen brauchen.

Sie möchten die Änderungen nicht selbst vornehmen?

Wenden Sie sich an unsere Shopware-Experten.

Preis- und Steuersatzänderung in Ihrer Warenwirtschaft

Ebenfalls wird erkennbar, dass Sie unter Umständen die Preis- und Steuersatzänderungen zusätzlich in Ihrer Warenwirtschaft umstellen müssen. Dieser Fall tritt jedes Mal auf, sobald die Artikel-Preise aus der Warenwirtschaft bereitgestellt werden. Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei Artikelübertragungen aus der Warenwirtschaft in Ihr Shopsystem eventuell auch die Tax-ID jedes Artikels anpassen müssen.

Auch hier gilt, dass unsere Entwickler von ACID21 Sie jederzeit bei den Arbeiten in Bezug auf Ihr Warenwirtschaftssystem tatkräftig unterstützen können.

Zusätzliche Anpassungen

Als wäre es nicht schon kompliziert genug: Auch die Steuersätze Ihrer Rabatte, Gutscheine (abhängig von der Art des Gutscheins) und der Versandkosten müssen in die neue Form gebracht werden.

An dieser Stelle noch ein Hinweis: Es ist wichtig, dass Sie zwischen Einzweckgutscheinen (Gutscheine, die sich nur auf einen konkreten Artikel beziehen) und Mehrzweckgutscheinen differenzieren. Die Unterscheidung liegt in der Fälligkeit der zu entrichtenden Mehrwertsteuer, denn diese wird bei Einzweckgutscheinen zum Zeitpunkt des Gutscheinverkaufs terminiert.

Wurde der Einzweckgutschein bereits verkauft, doch der Kunde löst diesen erst ab dem 1. Juli 2020 ein, weist die Rechnung nur noch 16 Prozent Umsatzsteuer aus. Aus Resultat müsste eine Umsatzsteuerberichtigung vorgenommen werden, damit die Mehrwertsteuer erstattet werden kann. Dieses Problem entfällt bei Mehrzweckgutscheinen, da hier die Umsatzsteuer erst beim Einlösen des Gutscheins fällig wird.

Da bereits jetzt abzusehen ist, dass sich der Prozess Ende des Jahres wiederholen wird, können Sie sich den Frust ersparen und schon für die erste Umstellung unsere Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Ihre Buchhaltung wird sich bei Ihnen bedanken, denn bei unsachgemäßer Umstellung drohen Stornierungen und unzählige bürokratische Kleinkämpfe.

Sie haben Fragen? Wir helfen gern, sprechen Sie uns an.

Bitte beachten Sie bei unseren Empfehlungen folgendes:

Wir bieten keine Rechtsberatung an oder geben rechtliche Handlungsempfehlungen, dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt. In (steuer-)rechtlichen Fragen sollte immer ein Experte zu Rate gezogen werden.

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